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Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kosten-anteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2012
Aufgrund des § 5 Abs. 2, 5 und 6 und des § 12 des Hessischen Ausführungs-gesetzes zum Tierseuchen-gesetz (HAGTierSG) in der Fassung vom 14. Dezember 2010 sowie des § 8 Abs. 3 und 4 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG) in der Fassung vom 14.Dezember 2010 hat der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen
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